Ich freue mich, 

Sie in meiner von den Krankenkassen zugelassenen Podologie-Praxis begrüßen zu dürfen.

 


Bitte beachten Sie: 

Eine medizinische Fußbehandlung durch die Podologin ist bei mir überwiegend mit einer gültigen Heilmittelverordnung oder Privatrezept eines Arztes möglich!





Was ist Podologie?


Podos ist griechisch und bedeutet „der Fuß“, Logos bedeutet „Sprache/Lehre“

Podologie ist die Lehre vom Fuß.

Podologie bedeutet die Erhaltung und Pflege des gesunden Fußes. Dazu gehört die Vorbeugung durch spezielle Maßnahmen bei auftretenden Fußschädigungen.

Bereits geschädigte Füße werden durch besondere Behandlungsmaßnahmen und Techniken beschwerdefrei gehalten oder geheilt. Podologen haben aufgrund ihrer staatlich anerkannten Ausbildung die erlernte Fähigkeit, Erkrankungen zu erkennen und zu therapieren.




Rechtlicher Rahmen:


In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen.

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.